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Vertraulich · Interne Entscheidungsgrundlage

Seestrasse 40, Thalwil

Ehem. Färberei Weidmann — «Blaue Fabrik»

Planungsrechtliche Beurteilung der Parzelle Kat.-Nr. 7551. Die BZO-Totalrevision wurde am 14. Juni 2026 an der Urne mit 78.81 % Ja festgesetzt und steht nur noch vor der kantonalen Genehmigung. Schutzstatus, Entwicklungsspielraum und Werttreiber.

Parzelle
Kat.-Nr. 7551
Fläche
3'733 m²
Gemeinde
Thalwil (BFS 141)
Stand
22. Juni 2026
Seestrasse 40 Thalwil — Wohngebäude mit Quergiebel und ehem. Fabrikhalle
Das Areal heuteWohngebäude mit Quergiebel an der Seestrasse, dahinter die ehem. Fabrikhalle der Seidenfärberei Weidmann («Blaue Fabrik»).
Das Wichtigste in Kürze

Fazit: Der Wert steckt im geschützten Bestandsvolumen und der Seelage — nicht in einer Verdichtung durch Neubau. Vor einem Kauf sollte man die zulässige Bestandsnutzung verbindlich mit der Gemeinde klären.

Eckdaten

Die Parzelle auf einen Blick

3'733
Grundstücksfläche
68 %
belasteter Standort (KbS)
9 %
Gewässerraum (Bauverbot)
ES III
Lärmempfindlichkeit

Objekt heute: umgenutztes Industrieensemble der ehem. Seidenfärberei August Weidmann («Blaue Fabrik»), genutzt als Büro-/Gewerbeflächen. E-GRID CH816287417794. Lage seeseitig der Seestrasse, direkt am Zürichsee.

Das Objekt

Bestand mit Charakter und Volumen

Das Ensemble der ehem. Seidenfärberei Weidmann: grossvolumige Hallen mit Industriecharakter, ein Holz-Werkraum mit Seeblick und direkte Lage am Zürichsee. Genau dieser geschützte Bestand ist der Werthebel.

Vision

So könnte das Areal aussehen

Sanfte Erneuerung im Bestand: Volumen und Dachformen bleiben erhalten (Flachdächer flach, Satteldächer mit Lukarnen ergänzt). Das freistehende Wohnhaus und der Uferbau erhalten eine anthrazitfarbene Holzfassade, der Industrieteil bleibt in Backstein, die Umgebung wird aufgewertet.

Sanierte Variante — Tagstimmung Sanierte Variante — Abendstimmung
TagAbend
KI-Visualisierung (Stimmungsbild)Schieber bewegen für Tag-/Abendstimmung. Studie auf Basis des Luftbilds — keine baurechtlich exakte Darstellung; Lukarnen und Dacheingriffe sind durch die QEZ-Dachvorschriften begrenzter.
Pläne

Baueingabe — Grundriss & Schnitte

Auszug aus der Baueingabe: Grundriss 1:100 und Schnitte A–D. Sie zeigen die bestehende Struktur, die Flach- und Satteldächer sowie die geplanten Zwischenböden.

Grundriss 1:100 — Baueingabe Seestrasse 40
Grundriss 1:100Sport-/Padelhallen, Boots- und Segellager, Garagen, freistehendes Wohnhaus.
Schnitte A–D — Baueingabe Seestrasse 40
Schnitte A–DFlachdach-Hallen und Satteldach-Bauten; eingezeichnete neue Zwischenböden.

→ Vollständige Baueingabepläne als PDF öffnen

01Planungsrechtliche Ausgangslage

Heute rechtskräftig vs. neue Planung

Die rechtskräftige Grundnutzung wird durch die Totalrevision abgelöst, die am 14. Juni 2026 an der Urne mit 78.81 % Ja festgesetzt wurde. Bis zur kantonalen Genehmigung gilt die Vorwirkung — die neue Zone ist also bereits massgebend.

Heute rechtskräftig (Genehmigung 2005)Neu — BZO-Revision (festgesetzt 14.06.2026)
GrundnutzungWohnzone mit Gewerbeerleichterung am Seeufer (WGS), ES IIIQuartiererhaltungszone «Bürgerstrasse» (QEZ), seeseitig
Überlagernde NutzungArealüberbauung zulässig · mässig stör. Gewerbe zulässigentfällt — QEZ-Regime tritt an die Stelle
Ausnützungim Gestaltungsplan-Rahmen faktisch flexibel (Areal-Bonus)gedeckelt: AZ 40 % (Neubau seeseitig)
Gewerbeanteil≥ 50 % der aGF (bereits in WGS)≥ 50 % der aGF (unverändert)
RechtswirkungFestgesetzt 14.06.2026 (78.81 % Ja) · Vorwirkung bis zur kantonalen Genehmigung

Verfahrensstand der Revision

16.05.–15.07.2025
Öffentliche Auflage (Festsetzung)
14. Juni 2026
Urnenabstimmung — angenommen mit 78.81 % Ja
ausstehend
Kantonale Genehmigung (Baudirektion)
danach
Rechtskräftig

Bis zur kantonalen Genehmigung gilt die Vorwirkung — die neue Quartiererhaltungszone ist bereits massgebend. Die exakte Parzellenabgrenzung und der Anteil see-/bergseitig sind am Zonenplan 1:5'000 bzw. im GIS-Browser (maps.zh.ch) zu verifizieren. Damit sind die bisherigen Spielräume nicht mehr voll nutzbar.

02Das neue Regime

Quartiererhaltungszone «Bürgerstrasse» — seeseitig

Zweck: Erhaltung und zeitgemässe Weiterentwicklung der Gebäudegruppen sowie ergänzende Regeln zum Bauen im Uferbereich (§ 50 PBG). Die Parzelle gehört zu Gebäudegruppe A — «grossvolumige Fabrikanlage am See».

ParameterSeeseitig (massgebend für 7551)Bergseitig (zum Vergleich)
Ausnützungsziffer (max.)40 %47 % (nur wenn Bestand < 47 %)
Vollgeschosse2 + 1 Dachgeschoss3 + 1 Dachgeschoss
Gesamthöhe / Fassadenhöhe11.0 m / 6.0 mTrauf 9.0 m / Giebel 14.0 m
Gebäudebreite ∥ Seekantemax. 18.0 mLänge max. 18.0 m
Grünflächenziffer (min.)50 %50 %
Footprint / Seeuferüberstellte Fläche darf nicht erhöht werdenkeine Einschränkung
Seesicht-Korridor≥ 25 % der Anstosslänge Seestrasse freihalten
Abbruchbewilligungspflichtig — nur wenn Quartierbild nicht beeinträchtigt oder Ersatzbau gesichert

Flächenpotenzial: Bestand vs. Ersatzneubau (Grössenordnung)

Bestand mit ZwischenbödenUmbau · Potenzial
≈ 3'130 m²
Bestand heuteNutzfläche
≈ 2'280 m²
Ersatzneubau seeseitigAZ 40 %
≈ 1'490 m² aGF

Grössenordnungen: Bestand als Nutzfläche (gemessen), Ersatzneubau als anrechenbare Geschossfläche (AZ 40 % auf 3'733 m²). Ohne zusätzliches Untergeschoss müssen Nebenräume in die bestehende Fläche — evtl. mit Lichthöfen — integriert werden; das mindert die Hauptnutzfläche. Da der Fussabdruck nicht vergrössert werden darf, müssen auch Loggien und Aussenräume nach innen genommen werden (zusätzlicher Flächenabzug). Angedachte Schichtung: EG Gewerbe (Gewerbepflicht seeseitig ≥ 50 %), Obergeschosse Wohnen; Lukarnen und Dachfenster bringen Tageslicht in die oberen Wohnungen.

Bestandesschutz (Art. 25 nBZO): Rechtmässig erstellte Bauten (Bewilligung vor 1.1.2025) dürfen ungeachtet der Neubaumasse umgenutzt, umgebaut und einmalig um max. 10 % Volumen erweitert werden — seeseitig nur in Ober-/Dachgeschossen, ohne Vergrösserung des Fussabdrucks. Regionaler Richtplan Zimmerberg: Uferabschnitt «Parkstrasse».

03Szenarienvergleich

Bestand umnutzen vs. Ersatzneubau

Welches Regime greift, hängt allein von der Strategie ab. Genau hier entsteht — oder verschwindet — der Wert.

Szenario A · empfohlen

Bestand erhalten & umnutzen

Industrievolumen sichern, Loft-/Wohn- und Gewerbenutzung im Bestand.

  • Bestehendes (grosses) Volumen ist geschützt und bleibt nutzbar — unabhängig von der 40 %-AZ.
  • Laut Planungsbericht auch im Rahmen eines Ersatzbaus wieder realisierbar — mehr als die heutige WGS zuliesse.
  • +10 % Volumenerweiterung einmalig möglich (seeseitig in OG/DG).
  • Bestehender Mieter-Cashflow (Büro/Gewerbe) bleibt erhalten.
→ Werterhaltend bis -steigernd. Das Bestandsvolumen ist der eigentliche Vermögenswert.
Szenario B

Abbruch & Ersatzneubau

Teardown zugunsten maximaler Ausnützung.

  • Bei Abbruch entfallen die Bestandes-Erleichterungen — es gelten die knappen Neubaumasse.
  • Seeseitig nur AZ 40 %, 2 VG, 11 m, Footprint-Deckel → deutlich weniger Geschossfläche.
  • Seesicht-Korridor (25 %), Grünflächenziffer 50 %, hohe Gestaltungsanforderungen.
  • Abbruchbewilligung gegen das Quartierbild ist die Hürde.
→ Wertmindernd, wenn auf Verdichtung gesetzt wird. Nur bei sehr kleinem Bestand sinnvoll.

Wichtig: Der Planungsbericht (S. 63) ist eindeutig — bei einem Abbruch entfallen die Erleichterungen, und es «kann bedeutend weniger Nutzfläche realisiert werden» (Neubau seeseitig: Breite ≤ 18 m, 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss, Gesamthöhe 11 m). Der Wert liegt damit klar im Erhalt und Umbau des Bestands, nicht im Ersatzneubau. Vor dem Kauf mit einem Bauvorentscheid (§ 323 PBG) verbindlich absichern.

04Weitere Eigentumsbeschränkungen

Was zusätzlich auf der Parzelle liegt

Altlast / KbS4 Einträge im Kataster

2'520 m² (68 %) «belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten» + 32 m² (1 %) «weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig». Kein Sanierungszwang — aber bei Aushub/Neubau Voruntersuchung, Entsorgungskonzept und Entsorgungs-Mehrkosten einplanen. Bestätigt die industrielle Vergangenheit.

Gewässerraumin Kraft

344 m² (9 %) der Parzelle liegen im Gewässerraum → faktisches Bauverbot für neue Anlagen (Bestandesgarantie für Bestehendes bleibt). Reduziert die nutzbare Fläche.

Baulinie Verkehrkantonal, BLK See-/Tischenloostr.

Eine kantonale Verkehrsbaulinie tangiert die Parzelle am Strassenrand — baubeschränkend im strassenseitigen Bereich.

LärmEmpfindlichkeitsstufe III

Verkehrsvorbelastete Lage an der Seestrasse. Bei Wohnnutzung Lärmschutznachweis nötig; ES III erlaubt jedoch mässig störendes Gewerbe.

Mehrwertabgabekommunal

Keine kommunale Mehrwertabgabe für diese Umzonung; die Gemeinde kündigt eine individuelle Schätzung nach Beschlussfassung an (Umzonung lässt sich mit dem kant. Tool nicht abbilden).

05Schutzstatus

Sind die Objekte geschützt?

Drei Ebenen sind zu unterscheiden — mit einem klaren Ergebnis: Das Objekt ist nicht denkmalgeschützt; bindend ist allein der neue Quartiererhaltungsschutz.

Denkmalschutz (kant./regional)

Kein Eintrag

Nicht im kantonalen/regionalen Inventar der Denkmalschutzobjekte und nicht in einem überkommunalen Ortsbild (KOBI = Platte-Oberdorf-Isisbühl / Aegertli). Der Bericht hält fest: «Die Revision hat keine Auswirkungen auf die Denkmalschutzobjekte.» Auch nicht auf der KGS-Bundesliste.

Quartiererhaltung (neu, bindend)

Ja — Ensembleschutz

Über die QEZ «Bürgerstrasse» steht die Parzelle künftig unter planungsrechtlichem Ensemble-/Quartiererhaltungsschutz: Abbruch bewilligungspflichtig, Erhalt der strukturbildenden Merkmale der Gebäudegruppe, hohe Gestaltungsanforderungen, Fachgutachten/Modell möglich. Die Bauten werden als «industriegeschichtlich spannend» gewürdigt.

Kommunales Inventar

Nicht das Objekt

Im kommunalen «Inventar schützenswerter Bauten» ist das benachbarte «Blaue Haus» gelistet — der sanierte Gemeinde-Pavillon in der Seeanlage Farb (ehem. Labor der Färberei), ein anderes Gebäude. Die «Blaue Fabrik» auf Kat. 7551 selbst ist nicht als Schutzobjekt geführt. Für letzte Sicherheit eine kurze schriftliche Bestätigung der Gemeinde / Denkmalpflege einholen.

06Werttreiber

Was den Wert nach oben oder unten treibt

Nach oben

  • Top-Seelage am Zürichsee, 3'733 m² zusammenhängend, direkt am Ufer.
  • Bestandesvolumen-Schutz — das grosse Industrievolumen bleibt nutzbar und (lt. Bericht) im Ersatzbau reproduzierbar: der eigentliche Hebel.
  • Etablierter Cashflow aus bestehender Büro-/Gewerbevermietung.
  • Mixed-Use & Loft-Identität — Wohnen + Gewerbe in gefragtem Industriecharakter.
  • Keine kommunale Mehrwertabgabe.

Nach unten

  • Vorwirkung jetzt — Areal-Bonus & Ausnützungs-Freiheit faktisch weg.
  • Teardown-Neubau stark limitiert (AZ 40 %, 2 VG, 11 m, Footprint-Deckel, Seesicht-Korridor).
  • Ensemble-/Abbruchhürde und hohe Gestaltungsanforderungen.
  • Gewerbepflicht 50 % begrenzt reines (höherwertiges) Wohnen.
  • Altlast-Entsorgung, 9 % Gewässerraum unbebaubar, Baulinie, Lärm ES III.
07Knackpunkte & nächste Schritte

Vor einem Kaufentscheid zu klären

Strategieweiche definieren

Bestand erhalten/umnutzen schlägt einen verdichtenden Ersatzneubau deutlich — die Wertannahme im Kaufpreis muss auf dem richtigen Szenario beruhen.

Auslegung Bestandsvolumen verbindlich klären

Widerspruch BZO-Wortlaut vs. Planungsbericht zum Volumen im Ersatzbau — schriftliche Vorabklärung / Bauberatung bei Gemeinde & kant. ARE einholen.

Bestandsvolumen / aGF erheben

GVZ-Daten, Bestandespläne — das geschützte Volumen bestimmt das Entwicklungs- und Wertpotenzial. Heutige Ausnützung (Über-/Unternutzung ggü. 40 %) ermitteln.

Kommunalen Schutzstatus definitiv klären

maps.zh.ch (Denkmalschutz/Inventar) und kommunale Denkmalpflege Thalwil — steht die «Blaue Fabrik» im kommunalen Inventar?

Altlast-Voruntersuchung

Entsorgungskonzept und Kostenrückstellung für belastetes Aushubmaterial (68 % der Fläche) — vor allem im Neubau-Szenario.

Zonengrenze & Gewässerraum verifizieren

Exakter Anteil see-/bergseitig und Verlauf des Gewässerraums am rechtskräftigen Zonenplan 1:5'000 / GIS.

Mehrwert-Einschätzung abwarten

Die Gemeinde teilt die individuelle Schätzung im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich mit.

Anhang

Begriffe einfach erklärt

Vorwirkung
Sobald eine neue Zonenplanung öffentlich aufliegt, werden Bauprojekte nur noch bewilligt, wenn sie zur künftigen Planung passen — die neue Regel wirkt also bereits vor ihrer endgültigen Inkraftsetzung.
Quartiererhaltungszone (QEZ)
Eine Zone, die den Charakter eines bestehenden Quartiers bewahren will. Abbruch ist bewilligungspflichtig, an Volumen und Gestaltung werden besondere Anforderungen gestellt.
Ausnützungsziffer (AZ)
Verhältnis der erlaubten Geschossfläche zur Grundstücksfläche. AZ 40 % auf 3'733 m² bedeutet rund 1'490 m² anrechenbare Geschossfläche.
Gewässerraum
Schutzstreifen entlang von Gewässern, der weitgehend frei von neuen Bauten bleiben muss. Bestehendes hat Bestandesgarantie.
Belasteter Standort (KbS)
Im Kataster eingetragene Fläche mit Altlast aus früherer (hier industrieller) Nutzung. «Keine schädlichen Einwirkungen zu erwarten» heisst: kein Sanierungszwang, aber Aushubmaterial muss fachgerecht — und damit teurer — entsorgt werden.
Empfindlichkeitsstufe (ES III)
Lärmschutz-Einstufung. Stufe III erlaubt mässig störendes Gewerbe; bei Wohnnutzung ist ein Lärmnachweis nötig.
Arealüberbauung
Heutiges Sonderrecht, das bei zusammenhängender Überbauung grössere Dichte/Flexibilität erlaubte. Fällt mit der neuen Zone weg.
Mehrwertabgabe
Abgabe auf Planungsgewinnen aus Auf- oder Umzonungen. Hier nicht einschlägig; die Gemeinde nimmt eine individuelle Einschätzung vor.
Grundlagen

Quellen

Die Revision ist an der Urne festgesetzt (14.06.2026); rechtskräftig wird sie mit der kantonalen Genehmigung. Bis dahin gilt die Vorwirkung. Diese Analyse ist eine planungsrechtliche Ersteinschätzung — keine Rechtsberatung. Stand 22. Juni 2026.