Studio Semplice · Projektvision

Ankommen am Wasser.

Seestrasse 40, Thalwil — die ehem. «Blaue Fabrik» als Wohn- und Gewerbeensemble direkt am Zürichsee.

Studio|Semplice Baulandanalyse · Due Diligence
Vertraulich · Interne Entscheidungsgrundlage

Seestrasse 40, Thalwil

Ehem. Färberei Weidmann — «Blaue Fabrik»

Planungsrechtliche Beurteilung der Parzelle Kat.-Nr. 7551. Die BZO-Totalrevision wurde am 14. Juni 2026 an der Urne mit 78.81 % Ja festgesetzt und steht nur noch vor der kantonalen Genehmigung. Schutzstatus, Entwicklungsspielraum und Werttreiber.

Parzelle
Kat.-Nr. 7551
Fläche
3'733 m²
Gemeinde
Thalwil (BFS 141)
Stand
22. Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze

Fazit: Der Wert steckt im geschützten Bestandsvolumen und der Seelage — nicht in einer Verdichtung durch Neubau. Vor einem Kauf sollte man die zulässige Bestandsnutzung verbindlich mit der Gemeinde klären.

Eckdaten

Die Parzelle auf einen Blick

3'733
Grundstücksfläche
68 %
belasteter Standort (KbS)
9 %
Gewässerraum (Bauverbot)
ES III
Lärmempfindlichkeit

Objekt heute: umgenutztes Industrieensemble der ehem. Seidenfärberei August Weidmann («Blaue Fabrik»), genutzt als Büro-/Gewerbeflächen. E-GRID CH816287417794. Lage seeseitig der Seestrasse, direkt am Zürichsee.

Teil 1 — Analyse

Planungsrechtliche Beurteilung

Ausgangslage, neues Zonenregime, Szenarien und die wertrelevanten Beschränkungen — die Faktenlage für den Kaufentscheid.

01Planungsrechtliche Ausgangslage

Heute rechtskräftig vs. neue Planung

Die rechtskräftige Grundnutzung wird durch die Totalrevision abgelöst, die am 14. Juni 2026 an der Urne mit 78.81 % Ja festgesetzt wurde. Bis zur kantonalen Genehmigung gilt die Vorwirkung — die neue Zone ist also bereits massgebend.

Heute rechtskräftig (Genehmigung 2005)Neu — BZO-Revision (festgesetzt 14.06.2026)
GrundnutzungWohnzone mit Gewerbeerleichterung am Seeufer (WGS), ES IIIQuartiererhaltungszone «Bürgerstrasse» (QEZ), seeseitig
Überlagernde NutzungArealüberbauung zulässig · mässig stör. Gewerbe zulässigentfällt — QEZ-Regime tritt an die Stelle
Ausnützungim Gestaltungsplan-Rahmen faktisch flexibel (Areal-Bonus)gedeckelt: AZ 40 % (Neubau seeseitig)
Gewerbeanteil≥ 50 % der aGF (bereits in WGS)≥ 50 % der aGF (unverändert)
RechtswirkungFestgesetzt 14.06.2026 (78.81 % Ja) · Vorwirkung bis zur kantonalen Genehmigung

Verfahrensstand der Revision

16.05.–15.07.2025
Öffentliche Auflage (Festsetzung)
14. Juni 2026
Urnenabstimmung — angenommen mit 78.81 % Ja
ausstehend
Kantonale Genehmigung (Baudirektion)
danach
Rechtskräftig

Bis zur kantonalen Genehmigung gilt die Vorwirkung — die neue Quartiererhaltungszone ist bereits massgebend. Die exakte Parzellenabgrenzung und der Anteil see-/bergseitig sind am Zonenplan 1:5'000 bzw. im GIS-Browser (maps.zh.ch) zu verifizieren. Damit sind die bisherigen Spielräume nicht mehr voll nutzbar.

02Das neue Regime

Quartiererhaltungszone «Bürgerstrasse» — seeseitig

Zweck: Erhaltung und zeitgemässe Weiterentwicklung der Gebäudegruppen sowie ergänzende Regeln zum Bauen im Uferbereich (§ 50 PBG). Die Parzelle gehört zu Gebäudegruppe A — «grossvolumige Fabrikanlage am See».

ParameterMassgebend für Kat. 7551 (seeseitig)
Ausnützungsziffer (max.)40 %
Vollgeschosse2 + 1 Dachgeschoss
Gesamthöhe / Fassadenhöhe11.0 m / 6.0 m
Gebäudebreite ∥ Seekantemax. 18.0 m
Grünflächenziffer (min.)50 %
Footprint / Seeuferüberstellte Fläche darf nicht erhöht werden
Seesicht-Korridor≥ 25 % der Anstosslänge Seestrasse freihalten
Abbruchbewilligungspflichtig — nur wenn Quartierbild nicht beeinträchtigt oder Ersatzbau gesichert

Zur Grünflächenziffer (50 %): Der heutige Bestand überschreitet die zulässige überstellte Fläche bereits — er ist über die Bestandesgarantie gedeckt. Bindend wird die GFZ damit vor allem für einen Ersatzneubau.

Flächenpotenzial: Bestand vs. Ersatzneubau (Grössenordnung)

Bestand umgebautüberall 2-geschossig
≈ 3'130 m²
Bestand heuteNutzfläche
≈ 2'280 m²
Ersatzneubau seeseitigAZ 40 %
≈ 1'490 m² aGF

Bestandesschutz (Art. 25 nBZO): Rechtmässig erstellte Bauten (Bewilligung vor 1.1.2025) dürfen ungeachtet der Neubaumasse umgenutzt, umgebaut und einmalig um max. 10 % Volumen erweitert werden — seeseitig nur in Ober-/Dachgeschossen, ohne Vergrösserung des Fussabdrucks. Regionaler Richtplan Zimmerberg: Uferabschnitt «Parkstrasse».

03Szenarienvergleich

Bestand umnutzen vs. Ersatzneubau

Welches Regime greift, hängt allein von der Strategie ab. Genau hier entsteht — oder verschwindet — der Wert.

Szenario A · empfohlen

Bestand erhalten & umnutzen

Industrievolumen sichern, Loft-/Wohn- und Gewerbenutzung im Bestand.

  • Das bestehende, grosse Bauvolumen geniesst Bestandesschutz (Art. 25 nBZO) — weiternutzbar und umbaubar, unabhängig von der neuen 40 %-AZ. Das ist kein Denkmalschutz, sondern eine Bestandesgarantie.
  • Im Umbau bleibt damit deutlich mehr nutzbare Fläche erhalten, als ein Ersatzneubau (AZ 40 %) zuliesse.
  • +10 % Volumenerweiterung einmalig möglich (seeseitig in OG/DG).
→ Werterhaltend bis -steigernd. Das Bestandsvolumen ist der eigentliche Vermögenswert.
Szenario B

Abbruch & Ersatzneubau

Teardown zugunsten maximaler Ausnützung.

  • Bei Abbruch entfallen die Bestandes-Erleichterungen — es gelten die knappen Neubaumasse.
  • Seeseitig nur AZ 40 %, 2 VG, 11 m, Footprint-Deckel → deutlich weniger Geschossfläche.
  • Seesicht-Korridor (25 %), Grünflächenziffer 50 %, hohe Gestaltungsanforderungen.
  • Abbruchbewilligung gegen das Quartierbild ist die Hürde.
→ Wertmindernd, wenn auf Verdichtung gesetzt wird. Nur bei sehr kleinem Bestand sinnvoll.

Wichtig: Der Planungsbericht (S. 63) ist eindeutig — bei einem Abbruch entfallen die Erleichterungen, und es «kann bedeutend weniger Nutzfläche realisiert werden» (Neubau seeseitig: Breite ≤ 18 m, 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss, Gesamthöhe 11 m). Der Wert liegt damit klar im Erhalt und Umbau des Bestands, nicht im Ersatzneubau. Vor dem Kauf mit einem Bauvorentscheid (§ 323 PBG) verbindlich absichern.

04Weitere Eigentumsbeschränkungen

Was zusätzlich auf der Parzelle liegt

Altlast / KbS4 Einträge im Kataster

2'520 m² (68 %) «belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten» + 32 m² (1 %) «weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig». Kein Sanierungszwang — aber bei Aushub/Neubau Voruntersuchung, Entsorgungskonzept und Entsorgungs-Mehrkosten einplanen. Bestätigt die industrielle Vergangenheit.

Gewässerraumin Kraft

344 m² (9 %) der Parzelle liegen im Gewässerraum → faktisches Bauverbot für neue Anlagen (Bestandesgarantie für Bestehendes bleibt). Reduziert die nutzbare Fläche.

Grünflächenziffermin. 50 %

Mind. 50 % der Parzelle (≈ 1'867 m²) müssen grün/unversiegelt bleiben. Der heutige Bestand überschreitet diesen Wert bereits — er bleibt über die Bestandesgarantie gedeckt. Bindend wird die GFZ damit vor allem für einen Ersatzneubau oder Erweiterungen, die dadurch zusätzlich kleiner ausfallen.

Baulinie Verkehrkantonal, BLK See-/Tischenloostr.

Eine kantonale Verkehrsbaulinie tangiert die Parzelle am Strassenrand — baubeschränkend im strassenseitigen Bereich.

LärmEmpfindlichkeitsstufe III

Verkehrsvorbelastete Lage an der Seestrasse. Bei Wohnnutzung Lärmschutznachweis nötig; ES III erlaubt jedoch mässig störendes Gewerbe.

Mehrwertabgabenicht einschlägig

Keine Mehrwertabgabe. Sie fällt nur bei einem planerischen Mehrwert an (Auf-/Einzonung, mehr Baurecht). Diese Parzelle wird mit der QEZ restriktiver eingestuft (AZ-Deckel, Footprint- und Höhenbegrenzung) — kein Planungsmehrwert, also keine Abgabe.

05Schutzstatus

Sind die Objekte geschützt?

Drei Ebenen sind zu unterscheiden — mit einem klaren Ergebnis: Das Objekt ist nicht denkmalgeschützt; bindend ist allein der neue Quartiererhaltungsschutz.

Denkmalschutz (kant./regional)

Kein Eintrag

Nicht im kantonalen/regionalen Inventar der Denkmalschutzobjekte und nicht in einem überkommunalen Ortsbild (KOBI = Platte-Oberdorf-Isisbühl / Aegertli). Der Bericht hält fest: «Die Revision hat keine Auswirkungen auf die Denkmalschutzobjekte.» Auch nicht auf der KGS-Bundesliste.

Quartiererhaltung (neu, bindend)

Ja — Ensembleschutz

Über die QEZ «Bürgerstrasse» steht die Parzelle künftig unter planungsrechtlichem Ensemble-/Quartiererhaltungsschutz: Abbruch bewilligungspflichtig, Erhalt der strukturbildenden Merkmale der Gebäudegruppe, hohe Gestaltungsanforderungen, Fachgutachten/Modell möglich. Die Bauten werden als «industriegeschichtlich spannend» gewürdigt.

Kommunales Inventar

Nicht das Objekt

Im kommunalen «Inventar schützenswerter Bauten» ist das benachbarte «Blaue Haus» gelistet — der sanierte Gemeinde-Pavillon in der Seeanlage Farb (ehem. Labor der Färberei), ein anderes Gebäude. Die «Blaue Fabrik» auf Kat. 7551 selbst ist nicht als Schutzobjekt geführt. Eine Prüfung von maps.zh.ch und der kommunalen Denkmalpflege bestätigt: kein Eintrag für das Objekt.

06Werttreiber

Was den Wert nach oben oder unten treibt

Nach oben

  • Top-Seelage am Zürichsee, 3'733 m² zusammenhängend, direkt am Ufer.
  • Bestandesschutz fürs Volumen — das grosse Industrievolumen bleibt im Umbau nutzbar (Bestandesgarantie, kein Denkmalschutz): der eigentliche Hebel.
  • Mixed-Use & Loft-Identität — Wohnen + Gewerbe in gefragtem Industriecharakter.

Nach unten

  • Vorwirkung jetzt — Areal-Bonus & Ausnützungs-Freiheit faktisch weg.
  • Teardown-Neubau stark limitiert (AZ 40 %, 2 VG, 11 m, Footprint-Deckel, Seesicht-Korridor).
  • Ensemble-/Abbruchhürde und hohe Gestaltungsanforderungen.
  • Gewerbepflicht 50 % begrenzt reines (höherwertiges) Wohnen.
  • Altlast-Entsorgung, 9 % Gewässerraum unbebaubar, Baulinie, Lärm ES III.
07Baukosten

Grobe Grössenordnung des Umbaus

Kostenaufbau über einen m²-Preis auf die Bruttogeschossfläche von ≈ 3'130 m² — kein Kostenvoranschlag. Preistreibend: sehr hoher Ausbaustandard, Bauen im Bestand (Umbau statt Neubau), erhöhte Planungsanforderungen und die Quartiererhaltungszone.

PositionAnnahmebei CHF 5'500/m²
Gebäude (BKP 2)m²-Preis × 3'130 m²≈ CHF 17.2 Mio.
Planung / Honorare~20 %≈ CHF 3.4 Mio.
Vorbereitung / Rückbau (BKP 1)~10 %≈ CHF 1.7 Mio.
Reserve~10 %≈ CHF 1.7 Mio.
Total (gerundet)≈ CHF 24 Mio.

Zuschläge jeweils auf die BKP-2-Basis gerechnet. Ohne Landpreis, Finanzierung und Umgebung/Aussenanlagen.

Grobschätzung in früher Phase (±25–30 %), keine Kostenschätzung nach SIA — verbindlich erst mit einem Vorprojekt. Da die Netto-Wohnfläche unter 3'130 m² liegt, fällt der Preis pro verkaufbarem m² nochmals höher aus — relevant für die Rechnung Kaufpreis + Baukosten gegenüber dem Marktwert.

08Knackpunkte & nächste Schritte

Vor einem Kaufentscheid zu klären

Nutzfläche im Umbau verbindlich klären

Mit einer Voranfrage / einem Bauvorentscheid (§ 323 PBG) bei der Gemeinde klären, ob überall ein zweites Geschoss bzw. ein Zwischenboden in den Bestand eingebaut werden darf — auch wenn dadurch die bereits heute überschrittene Ausnützung weiter steigt. Davon hängt das gesamte Flächenpotenzial (≈ 3'130 m²) ab.

Grünflächenziffer & Aussenparkfeld klären

Die GFZ ist heute schon überschritten. Offen ist, ob das bestehende Aussenparkfeld so genutzt werden darf (Bestand) oder ob die Gemeinde — gerade im Zusammenspiel mit dem Quartiererhaltungsschutz — eine Begrünung verlangt. Bei der Gemeinde absichern.

09Pläne

Baueingabe — Grundriss & Schnitte

Auszug aus der Baueingabe: Grundriss 1:100 und Schnitte A–D. Sie zeigen die bestehende Struktur, die Flach- und Satteldächer sowie die geplanten Zwischenböden.

Grundriss 1:100 — Baueingabe Seestrasse 40
Grundriss 1:100Sport-/Padelhallen, Boots- und Segellager, Garagen, freistehendes Wohnhaus.
Schnitte A–D — Baueingabe Seestrasse 40
Schnitte A–DFlachdach-Hallen und Satteldach-Bauten; eingezeichnete neue Zwischenböden.

→ Vollständige Baueingabepläne als PDF öffnen

Teil 2 — Projektvision & Vermarktung

Was aus dem Areal werden kann

Der Bestand, die mögliche Erneuerung und Stimmungsbilder der Nutzung — bewusst getrennt von der Analyse. Visualisierungen sind nicht baurechtlich verbindlich.

Seestrasse 40 Thalwil — Wohngebäude mit Quergiebel und ehem. Fabrikhalle
Das Areal heuteWohngebäude mit Quergiebel an der Seestrasse, dahinter die ehem. Fabrikhalle der Seidenfärberei Weidmann («Blaue Fabrik»).
Das Objekt

Bestand mit Charakter und Volumen

Das Ensemble der ehem. Seidenfärberei Weidmann: grossvolumige Hallen mit Industriecharakter, ein Holz-Werkraum mit Seeblick und direkte Lage am Zürichsee. Genau dieser geschützte Bestand ist der Werthebel.

Vision

So könnte das Areal aussehen

Sanfte Erneuerung im Bestand: Volumen und Dachformen bleiben erhalten (Flachdächer flach, Satteldächer mit Lukarnen ergänzt). Das freistehende Wohnhaus und der Uferbau erhalten eine anthrazitfarbene Holzfassade, der Industrieteil bleibt in Backstein, die Umgebung wird aufgewertet.

Sanierte Variante — Tagstimmung Sanierte Variante — Abendstimmung
TagAbend
KI-Visualisierung (Stimmungsbild)Schieber bewegen für Tag-/Abendstimmung. Studie auf Basis des Luftbilds — keine baurechtlich exakte Darstellung; Lukarnen und Dacheingriffe sind durch die QEZ-Dachvorschriften begrenzter.
Impressionen

Wohnen, Arbeiten und Ankommen am Wasser

Wie sich das Projekt anfühlen kann — Loft-Wohnen im erhaltenen Bestand, Lifestyle am See und der ertragsbringende Sockel im Erdgeschoss. Stimmungsvolle Visualisierungen der Projektvision.

Loft-Wohnen mit Seeblick
Loft-WohnenIn der alten Halle: Backstein, schwarze Stahlfenster, Eiche — mit Seeblick.
Loft mit Zwischenebene, Marmor und Messing
Raum auf zwei EbenenZwischenebenen mit Marmor, Messing und edlem Licht.
Seeterrasse mit Lounge
SeeterrasseApéro am Wasser — das Wohnzimmer im Freien.
Eigener Steg mit Holzboot
Eigener SeezugangSteg direkt am Zürichsee.
Materialdetail Holz, Backstein, Stahl
MaterialdialogAnthrazit Holz trifft Backstein und schwarzen Stahl.
Hauseingang mit Lukarnen
AnkommenRuhige Adressen mit Charakter, Lukarnen im Dach.
Showroom im Erdgeschoss
Sockel mit ErtragErdgeschoss als Showroom/Atelier — bringt Frequenz.
Café am See
Café am SeeTreffpunkt mit Ausstrahlung, direkt am Wasser.

Alle Bilder sind KI-Visualisierungen der Projektvision (Stimmung) — nicht baurechtlich verbindlich.

Anhang

Begriffe einfach erklärt

Vorwirkung
Sobald eine neue Zonenplanung öffentlich aufliegt, werden Bauprojekte nur noch bewilligt, wenn sie zur künftigen Planung passen — die neue Regel wirkt also bereits vor ihrer endgültigen Inkraftsetzung.
Quartiererhaltungszone (QEZ)
Eine Zone, die den Charakter eines bestehenden Quartiers bewahren will. Abbruch ist bewilligungspflichtig, an Volumen und Gestaltung werden besondere Anforderungen gestellt.
Ausnützungsziffer (AZ)
Verhältnis der erlaubten Geschossfläche zur Grundstücksfläche. AZ 40 % auf 3'733 m² bedeutet rund 1'490 m² anrechenbare Geschossfläche.
Gewässerraum
Schutzstreifen entlang von Gewässern, der weitgehend frei von neuen Bauten bleiben muss. Bestehendes hat Bestandesgarantie.
Belasteter Standort (KbS)
Im Kataster eingetragene Fläche mit Altlast aus früherer (hier industrieller) Nutzung. «Keine schädlichen Einwirkungen zu erwarten» heisst: kein Sanierungszwang, aber Aushubmaterial muss fachgerecht — und damit teurer — entsorgt werden.
Empfindlichkeitsstufe (ES III)
Lärmschutz-Einstufung. Stufe III erlaubt mässig störendes Gewerbe; bei Wohnnutzung ist ein Lärmnachweis nötig.
Arealüberbauung
Heutiges Sonderrecht, das bei zusammenhängender Überbauung grössere Dichte/Flexibilität erlaubte. Fällt mit der neuen Zone weg.
Mehrwertabgabe
Abgabe auf planerischen Mehrwerten aus Auf-/Einzonungen (mehr Baurecht). Hier nicht einschlägig, da die Parzelle restriktiver eingestuft wird — kein Planungsmehrwert.
Grundlagen

Quellen

Die Revision ist an der Urne festgesetzt (14.06.2026); rechtskräftig wird sie mit der kantonalen Genehmigung. Bis dahin gilt die Vorwirkung. Diese Analyse ist eine planungsrechtliche Ersteinschätzung — keine Rechtsberatung. Stand 22. Juni 2026.